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22LWB001 Fachweiterbildung Notfallpflege nach DKG Richtlinie (Anerkennung ist beantragt)

Beginn Mo., 19.09.2022, 08:15 - 15:45 Uhr
Kursgebühr Extern: 7950,00 €
Dauer 800 UE
Kursleitung Erwin Stumpf
Dominik Wormsbächer
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Die Notaufnahme ist für Notfallpatienten, Sanitäter und Notärzte die zentrale Anlaufstelle. Sie ist interdisziplinäres Dienstleistungszentrum mit einer wichtigen Steuerfunktion. Wir als Asklepios Bildungszentrum für Gesundheitsfachberufe sind von der DKG eine anerkannte  Weiterbildungsstätte und verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Schulung von Pflegenden zum Thema Notfallversorgung.

Seit dem 01.01.2017 gibt es eine Weiterbildungsempfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) für die Notfallpflege.

Um die Anerkennung zur Führung der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpfleger/in für Notfallpflege (DKG)" zu erlangen, benötigen Sie eine zweijährige berufsbegleitende Weiterbildung mit 720 Stunden Unterricht und zusätzlichen Praktika in verschiedenen Bereichen.


Die DKG-Empfehlung für die Weiterbildung Notfallpflege vom 18.06.2019 besagt zudem:


(1) Die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung im Fachgebiet Notfallpflege befähigt Teilnehmende, Patienten entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse zu pflegen.

(2) Nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung begegnen die Teilnehmenden komplexen beruflichen Situationen mit individuellem Handeln, indem fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen vertieft und erweitert werden. Die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Patienten und deren Sicherheit werden ebenso wie ihre familiären, sozialen, spirituellen und kulturellen Aspekte einbezogen.

(3) In der Weiterbildung werden den Teilnehmenden Inhalte zur Kompetenzentwicklung vermittelt, die in den jeweiligen Modulen detailliert beschrieben werden.


Dauer, Form und Gliederung der Weiterbildung:


(1) Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend. Sie dauert bei uns ca. 2 Jahre.

(2) Die Weiterbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil nebst entsprechenden Modulprüfungen, praktischen Leistungsnachweisen sowie einer praktischen und mündlichen Abschlussprüfung.

(3) Der theoretische Teil der Weiterbildung findet in modularer Form an von der DKG anerkannten Weiterbildungsstätten statt und besteht aus einem Basismodule (80 UEs)  sowie fünf Fachmodulen. Die Module wiederum gliedern sich in Moduleinheiten.

(4) Der praktische Teil der Weiterbildung findet in festgelegten Einsatzbereichen in dem eigenen Krankenhaus/der eigenen Einrichtung und/oder in anerkannten Kooperationseinrichtungen statt.

(5) Die jeweilige Weiterbildung umfasst:

1. mindestens 720 Stunden Theorie (davon können maximal 25 von Hundert in nachgewiesenen Formen von selbstgesteuertem Lernen durchgeführt werden),

2. mindestens 1800 Stunden praktische Weiterbildung, die unter fachkundiger Anleitung (Praxisanleiter) stehen, und

3. die jeweiligen Prüfungen (Modulprüfungen, praktische Leistungsnachweise sowie die praktische und mündliche Abschlussprüfung).


Möchte ein Krankenhaus/eine Einrichtung eine Teilnehmende in eine durch die DKG anerkannte Weiterbildung/Weiterbildungsstätte entsenden, so muss diese(s) Krankenhaus/Einrichtung einen Antrag zur Aufnahme in den Weiterbildungsverbund an die Leitung der Weiterbildung richten. Die vollständigen Antragsunterlagen des/der zukünftigen Kooperationspartner(s) sind von der Leitung der Weiterbildung in Kopie mindestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn bei der DKG einzureichen. (DKG Empfehlung 18.09.19 § 9)


Notwendige Unterlagen, die dazu eingereicht werden müssen, sind:


Kooperationsvertrag zwischen Weiterbildungsstätte und neuem Kooperationspartner,

Anlage 1 (Leistungsspektrum der entsprechenden Abteilungen),

Anlage 2 (Praktische Weiterbildung: Einsatzbereiche und -stunden) und

Anlage 3 (Nachweis der Praxisanleiter inkl. ihrer Qualifikation).

- Kooperationsvereinbarung mit einer Lehrrettungswache für die 120 Std.-Praktika (Rettungsdienst)



Zugangsvorausetzungen:

- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, -pflegern,

- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, -pflegern,

- Krankenschwestern, -pflegern,

- Kinderkrankenschwestern, -pflegern

- Pfegefachfrau/Pflegefachmann

- Altenpfleger/Altenpflegerin


und


- Nachweis über eine mindestens sechsmonatige Berufserfahrung im Fachgebiet Notfallpflege.


Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:

- Lebenslauf,

- Beglaubigtes Zeugnis der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung, Krankenpflege- bzw. Kinderkrankenpflegeausbildung,

- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes


Anmeldeschluss 15.08.2022. inkl. Kooperationsvereinabarung mit Ihrem Haus/Arbeitgeber etc. siehe oben



Kurs abgeschlossen

Kursort

Klinik Lich, Bildungszentrum/Schule




Termine

Datum
19.09.2022
Uhrzeit
08:15 - 15:45 Uhr
Ort
Klinik Lich, Bildungszentrum/Schule
Datum
20.09.2022
Uhrzeit
08:15 - 15:45 Uhr
Ort
Klinik Lich, Bildungszentrum/Schule
Datum
21.09.2022
Uhrzeit
08:15 - 15:45 Uhr
Ort
Klinik Lich, Bildungszentrum/Schule
Datum
22.09.2022
Uhrzeit
08:15 - 15:45 Uhr
Ort
Klinik Lich, Bildungszentrum/Schule
Datum
23.09.2022
Uhrzeit
08:15 - 15:45 Uhr
Ort
Klinik Lich, Bildungszentrum/Schule
Datum
17.10.2022
Uhrzeit
08:15 - 15:45 Uhr
Ort
Klinik Lich, Bildungszentrum/Schule
Datum
18.10.2022
Uhrzeit
08:15 - 15:45 Uhr
Ort
Klinik Lich, Bildungszentrum/Schule
Datum
19.10.2022
Uhrzeit
08:15 - 15:45 Uhr
Ort
Klinik Lich, Bildungszentrum/Schule
Datum
20.10.2022
Uhrzeit
08:15 - 15:45 Uhr
Ort
Klinik Lich, Bildungszentrum/Schule
Datum
21.10.2022
Uhrzeit
08:15 - 15:45 Uhr
Ort
Klinik Lich, Bildungszentrum/Schule

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