Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fort- und Weiterbildung Hessen

1. Geltungsbereich:

1.1.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des jeweiligen Auftraggebers.

1.2

Der Geltungsbereich umfasst die Bildungsangebote folgender Bildungszentren:

 

a)         Asklepios Bildungszentrum für Gesundheitsfachberufe Nordhessen

Laustraße 37

34537 Bad Wildungen

b)         Asklepios Bildungszentrum für Gesundheitsfachberufe Dreieich

Frankfurter Str. 160-166

63303 Dreieich

c)         Asklepios Bildungszentrum für Gesundheitsfachberufe Lich

Goethestr. 4

35423 Lich

d)         Asklepios Bildungszentrum Wiesbaden

Konrad Adenauer Ring 33

65187 Wiesbaden     

 

1.3

Wer sich zu einer der Veranstaltungen der oben genannten Bildungszentren anmeldet, erkennt die AGB und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Bildungszentren an.

1.4

Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der oben genannten Bildungszentren, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

1.5

Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail).

 

2. Anmeldungen und Vertragsschluss:

2.1

Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

2.2

Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Der/Die Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch Annahmeerklärung der unter Punkt 1.2 genannten Bildungszentren zustande.

2.3

Anmeldungen können in:

a) Schriftform durch bereitgestellte Anmeldeformulare der jeweiligen 
    unter Punkt 1.2 genannten Bildungszentren oder,

b) durch die Onlineanmeldung auf der Homepage

                www.asklepios-fuw-hessen.de

erfolgen.

2.4

Sofern eine andere Person als der Anmelder oder ein anderer Dritter (Arbeitgeber, Bundesagentur für Arbeit o. a.) das Entgelt und die besonderen Kosten (Lehrgangsgebühren) übernimmt, ist vor Kursbeginn die Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung erforderlich. Absatz 2.2 gilt entsprechend.

2.5

Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen können nicht berücksichtig werden.

2.6

Nach der erfolgreichen Buchung eines Bildungsangebots erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail an die von Ihnen bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse.

2.7

Die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen (fachliche und persönliche Eignung) muss vor Buchung einer Veranstaltung durch den Teilnehmer:in geprüft werden. Die Bildungszentren behalten sich die Ablehnung von Teilnehmenden bei nicht ausreichender durch die Weiterbildungsordnungen geforderten fachlichen und persönlichen Mindestanforderungen vor.

 

3. Entgelt:

3.1

Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der unter Punkt 1.2 genannten Bildungszentren für die jeweiligen gebuchten Fort- und/oder Weiterbildungsangebote. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten.

3.2

Das Teilnehmerentgelt und die besonderen Kosten werden am Tag des Veranstaltungsbeginns in voller Höhe fällig.

3.3

Bei Absage durch den Teilmehmer:in / Einrichtung ist folgendes zu beachten:    

3.3.1.   Tages- oder Mehrtagesveranstaltungen inkl. Fortbildungen:

Die Stornierungen ist bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Erfolgt die Stornierung später, fallen 100% der Kosten an.

3.3.2.   Bei Weiterbildungen die 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung storniert werden fallen keine Kosten an. Erfolgt die Stornierung 4 Wochen vor Beginn der Weiterbildung fallen 80% der Kosten an. Bei einer späteren Stornierung werden 100% der Gebühren fällig.

3.3.3.   Die unter Punkt 1.2 genannten Bildungszentren können im eigenen Ermessen abweichende Regelungen von den Punkten 3.3.1 und 3.3.2 treffen. Keine Kosten fallen an, wenn ein Ersatzteilnehmer:in gestellt werden kann (gilt für alle Fort- und Weiterbildungsangebote)

 

4. Organisatorische Änderungen:

4.1

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozenten/Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten / einer Dozentin angekündigt wurde.

4.2

Die in Punkt 1.2 genannten Bildungszentren können aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

4.3

Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Dozenten / einer Dozentin), bemüht sich das jeweilige unter Punkt 1.2 genannte Bildungszentrum, in deren Zuständigkeitsbereich die Veranstaltung fällt, die Veranstaltung nachzuholen oder einen gleichwertigen Ersatz anzubieten.

4.4

Eine Ummeldung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs im laufenden Programm kann nur vor Veranstaltungsbeginn und mit Zustimmung der jeweiligen zuständigen Bildungszentren erfolgen. Bereits gezahltes Entgelt und besondere Kosten werden verrechnet.

 

5. Rücktritt und Kündigung:

5.1

Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestteilnehmer:innenzahl notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, können die in Punkt 1.2 genannten Bildungszentren vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche der Teilnehmer:innen bestehen nicht.

5.2

Sollte eine Veranstaltung aufgrund der in Punkt 5.1 genannten Gründe nicht zustande kommen, können die in Punkt 1.2 genannten Bildungszentren im Einvernehmen mit den Teilnehmer:innen die Umbuchung auf einen anderen Termin / gleichwertigen Kurs anbieten. In diesem Fall ist eine durch den Teilnehmer:in schriftliche Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form an die in Punkt 1.2 genannten Bildungszentren zu richten, in deren Zuständigkeitsbereich die Veranstaltung fällt.

5.3

Die unter Punkt 1.2 genannten Bildungszentren können ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Bildungszentren nicht zu vertreten haben ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer:in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.

5.4

Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt von den in Pinkt 1.2 genannten Bildungszentren abgesagt werden müssen.

5.5

Die in Punkt 1.2 genannten Bildungszentren können den Vertrag in den Fällen des

§ 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und
  • Androhung der Kündigung, insbesondere Störung des Informations- und Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen oder
  • durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter:in, gegenüber
  • Teilnehmer/innen oder Beschäftigten der Bildungszentren,
  • Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen
  • Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des
  • Alters oder der sexuellen Identität,
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke
  • oder für Agitationen aller Art
  • Verstöße gegen die Hausordnung
  • Nicht Mitwirkung bei der den Pflichten des/der Teilnehmer:in die sich aus der jeweiligen Weiterbildungsordnung ergeben.

Statt einer Kündigung können die Bildungszentren den/die Teilnehmer:in auch von einer Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Bildungszentren wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

5.6

Der/Die Teilnehmer:in kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen nach Punkt 5.2 unzumutbar ist. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer:in das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.

5.7

Sollten Teilnehmende an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, kann gestattet werden, dass ein Ersatzteilnehmer:in angemeldet wird. In diesem Fall entstehen keine neuen Anmeldekosten.

5.8

Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei den Bildungszentren abzüglich zweier Werktage angenommen.

Bei Abmeldungen auf elektronischem Weg (E-Mail) ist der Zugang auf dem jeweiligen Server maßgeblich.

Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.

5.9

Erstattungen können nur unbar erfolgen.

 

 

6. Urheberschutz:

Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der jeweiligen Bildungszentrum und im Auftrag tätig werdende Dozent:innen nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

 

7. Datenschutz:

Unsere Datenschutzrichtlinien können Sie auf unserer Webseite unter www.fasklepios-fuw-hessen-de  einsehen.

 

8. Haftung:

8.1

Schadenersatzansprüche des Vertragspartners / der Vertragspartnerin oder des Teilnehmers / der Teilnehmerin gegen die Bildungszentren sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2

Der Ausschluss gemäß Punkt 8.1 gilt ferner dann nicht, wenn die Bildungszentren Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers / der Teilnehmerin.

 

9. Bildungsreisen / Exkursionen:

Für Bildungsreisen und Exkursionen und die von den Bildungszentren durchgeführten Studienreisen/-fahrten ins In- und Ausland können andere Bedingungen gelten, die bei der jeweiligen Veranstaltung ausgewiesen sind.

 

10. Schlussbestimmungen:

10.1

Für den Fall, dass Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, wird deren Wirksamkeit im Übrigen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder Teilklausel ist durch eine Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt.

10.2

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3

Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden.